Kosten 

Alle Leistungen, ein Preis

Ob Hausarbeit, Erledigungen oder Begleitung - der Stundenpreis ist immer gleich.

Privatzahler: 24,00 €/ pro Std. 

*ausgenommen sind Handwerksarbeiten & Tierbetreuung, hier erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Keine Vertragsbindung

Sie zahlen nur die Stunden, die Sie auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Sie können unsere Leistungen von der Steuer absetzen.

 

 

Info Kostenerstattung

Die Finanzierung der Pflege und die damit verbundenen Kostenrückerstattungsmöglichkeiten sind wesentliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, wenn es um die Versorgung von Pflegebedürftigen geht. Durch die Pflegestärkungsgesetze wurden wichtige Verbesserungen in diesem Bereich erreicht. Insbesondere die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt wurden, stellen hierbei eine bedeutende Neuerung dar. Diese Ausweitung ermöglicht es nun auch, dass Begleiter und Betreuungsassistenten in der Hauspflege eingesetzt werden können. Damit wird nicht nur die häusliche Pflege gestärkt, sondern es werden auch die Chancen auf eine bessere Versorgungsqualität erhöht.

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen beziehen sich dabei nicht nur auf die rein pflegerische Betreuung. Sie umfassen auch Leistungen, die dazu beitragen, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Hierbei kann es sich beispielsweise um Unterstützung bei der Bewältigung des Haushalts, der Körperpflege oder der Mobilität handeln. Auch kleinere Handreichungen, die das alltägliche Leben erleichtern, können darunter fallen.

Die Finanzierung dieser zusätzlichen Leistungen erfolgt durch die gesetzlichen Pflegeversicherungen. Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad haben, erhalten hierfür einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro. Dieser Betrag wird unabhängig vom Pflegegrad gezahlt und kann für unterschiedliche Leistungen verwendet werden. Die Pflegebedürftigen haben hierbei die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, für welche Leistungen sie den Zuschuss nutzen möchten.

Neben den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist auch eine Kostenrückerstattung für die sogenannte Verhinderungspflege möglich. Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Die Kosten für die Ersatzpflege können in diesem Fall von der Pflegekasse erstattet werden. Die genauen Konditionen und Höchstbeträge hierfür sind gesetzlich geregelt und können bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden.

Die Pflegestärkungsgesetze und die damit verbundenen Verbesserungen in der Finanzierung der Pflege tragen dazu bei, dass die Versorgung von Pflegebedürftigen verbessert und ihre Lebensqualität gesteigert werden kann. Sie bieten den Pflegebedürftigen mehr Entscheidungsfreiheit und ermöglichen es, individuell zugeschnittene Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass die Kosten für diese Leistungen von den Pflegekassen übernommen werden und die Pflegebedürftigen finanziell entlastet werden.

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